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Volksbegehren Artenvielfalt - Gelebte Demokratie zum Schutz unserer Umwelt

Volksbegehren Artenvielfalt - Gelebte Demokratie

Hast du dich schon einmal gewundert, warum heutzutage auch nach einer mehrstündigen Autofahrt kein einziges Insekt mehr vorne an deiner Scheibe klebt? Oder warum in deinem Wohnzimmer kaum Falter sind, obwohl das Licht brennt und die Balkontür offen steht? Richtig: Das Insektensterben ist kein Hirngespinst "unrasierter Ökotrophologen" sondern bittere Realität. Das Team vom "Volksbegehren Artenvielfalt" hat sich zum Auftrag gemacht diesen Trend umzukehren. Dazu haben sie einen Gesetzestext formuliert, der über den Weg des Volksbegehrens, quasi an der CSU vorbei, zu geltendem Recht gemacht werden soll. Ein sehr spannender, wenn auch steiniger Weg. Aber hört selbst, in unserem Interview mit einer der Initiatoren Dr. Maiken Winter:

Die Ornithologin Dr. Maiken Winter beim Vögel beobachtenDr. Maiken Winter, Mit-Initiatorin des Volksbegehren Artenvielfalt

Hallo Maiken, vielen Dank, dass du dir die Zeit für uns nimmst. Wer bist du und wie kommst du zu dem Volksbegehren?

"Ich habe Biologie studiert und danach meinen Doktor in den USA gemacht. Mein Thema dabei war die Auswirkung der Zerstückelung der Landschaft auf Vogelpopulationen. Nach 14 Jahren in den USA bin ich zurück nach Deutschland gezogen und über Umwege zu dem Volksbegehren gekommen. Aktuell arbeite ich fest für das Volksbegehren."


Dann erklär mir doch zuerst bitte einmal, was das genau ist: Ein Volksbegehren.

"Ein Volksbegehren ist der wichtigste Baustein direkter Demokratie in Deutschland. Um ein Volksbegehren durchzuführen schreibt man im ersten Schritt einen Gesetzesentwurf. Danach muss man ausreichend gültige Unterschriften sammeln, in Bayern sind das aktuell 25.000, um beim Innenministerium einen Antrag auf Zulassung stellen zu können. Wird der Antrag genehmigt, beginnt das eigentlich Volksbegehren. Innerhalb einer bestimmten Frist, in Bayern zum Beispiel 2 Wochen, müssen nun 10% der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger (auch diese Zahl variiert je Bundesland) in ihr Rathaus gehen und abstimmen. Da keine Wahlbenachrichtigungen verschickt werden, muss in dieser Phase ordentlich die Werbetrommel gerührt werden. Wenn mindestens 10% der Bürger abstimmen und davon die Hälfte dafür (einfache Mehrheit), ist das Parlament gezwungen sich mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Erst wenn das Parlament den Entwurf verwirft, können die Initiatoren einen Volksentscheid verlangen. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt (nochmal) über das Gesetz abzustimmen. Hier werden aber nun Wahlbenachrichtigungen verschickt und es findet eine "normale" Wahl an einem Tag am Wochenende statt. In Bayern gibt es aktuell kein Quorum (Ausnahme: Verfassungsänderungen), sprich: Es ist egal wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Ist sie dafür wird der Gesetzesentwurf automatisch geltendes Recht."

Wow, ein langer Weg. Gibt es Beispiele für erfolgreiche Volksbegehren?

"Auf jeden Fall, einige sogar. Seit 1946 wurden alleine in Bayern 14 Volksentscheide herbeigeführt. Zuletzt wurde dadurch 2010 das Gesetz zum Nichtraucherschutz von den Bürgerinnen und Bürgern erzwungen."



Worum genau geht es denn in eurem Gesetzentwurf?

"Grundsätzlich wollen wir das Artensterben stoppen bzw. die Biodiversität erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen verschiedene Maßnahmen in unserem Gesetzesentwurf. Zum einen ist das die Ausweitung der ökolandwirtschaft auf 30% bis 2030. Dadurch werden die Böden entlastet und es gelangen weniger Pestizide in die Natur. Auch das Tierwohl wird gefördert.
Ein weiterer Baustein ist die Verringerung der Lichtverschmutzung, die ein großes Problem für die Insekten darstellt. Hier stehen Auflagen und Verbote in unserem Gesetz.
Ein dritter, wichtiger Punkt ist die Vernetzung von Biotopen. Denn in Inselpopulationen gibt es weniger genetische Vielfalt, wodurch sie anfälliger für Krankheiten sind und weniger anpassungsfähig an Umwelt - und Klimaveränderungen sind. Ein Leuchtturmprojekt in diesem Bereich ist das "Grüne Band", das wir in Bayern unbedingt voran treiben müssen.
Der vierte Pfeiler des Gesetzes betrifft den Bereich Bildung. Wir wollen erreichen, dass das Thema Artenvielfalt in der Ausbildung an Bedeutung gewinnt. Denn was man nicht kennt, schützt man nicht. So fällt vielen Menschen ein alter, originaler VW Käfer auf, eben weil er bekannt aber selten ist. Aber immer weniger Menschen freuen sich über (oder erkennen) einen Hirschkäfer. Wir wollen erreichen, dass hier ein Bewusstsein für unsere Natur geschaffen wird.
Ein fünfter wichtiger Punkt dreht sich darum, dass wir der Politik auf die Finger schauen wollen. Mit unserem Gesetz würde es für die Politik verpflichtend jährlich einen Rechenschaftsbericht und mindestens einmal pro Legislaturperiode einen längeren Report zur Lage der Natur zu erstellen. Denn nur wenn der Erfolg von Maßnahmen nachhaltig gemessen wird, können sie verbessert und gefördert werden. Außerdem gibt es noch weitere wichtige Änderungen, die die Artenvielfalt in Bayern wesentlich verbessern werden"

Spannend! Maiken, vielen lieben Dank für deine Zeit. Ich drücke euch die Daumen, dass ihr alle Hürden nehmt und die Artenvielfalt in Bayern erhalten bleibt!

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